Hochzeit

 

Kirchliche Trauung

Heiraten – das bedeutet, dass zwei Menschen ein Leben lang beieinander bleiben wollen „Ja, wir trauen uns…“ Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar öffentlich zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die Entscheidung mitfeiern.
Und das geschieht zuerst einmal in der standesamtlichen Trauung. Nach evangelischem Verständnis sind sie dadurch ein Ehepaar. Die kirchliche Trauung ist somit eher ein Festgottesdienst anlässlich Ihrer Trauung.
In der kirchlichen Trauung bittet die ganze Festgemeinde Gott mit ihren Liedern und Gebeten darum, das Paar mit seiner Liebe zu segnen und ihm im Alltag beizustehen. Im Bund, den das Paar schließt, will Gott selbst gegenwärtig sein in besonderer und zeichenhafter Weise, um durch das Ehepaar seine Liebe und seinen Schöpfungswillen zu vergegenwärtigen.
Ein Paar – das muss nicht Mann und Frau sein! Jedes Paar, das beschließt Verantwortung füreinander zu übernehmen und dass standesamtlich getraut wurde, kann sich auch kirchlich trauen lassen. Daher können seit einigen Jahren auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Ehe segnen lassen!

Was ist zu bedenken und planen?

Wenn Sie eine kirchliche Hochzeit planen, dann ist es gut, sich frühzeitig mit dem Gemeindebüro oder unserer Pfarrerin in Verbindung zu setzen, um den Termin festzulegen. Ein paar Monate vor der Trauung gibt es ein Traugespräch mit der/dem Pfarrer/in, der die Trauung halten wird. Dabei werden alle wichtigen Fragen rund um den Gottesdienst geklärt. Gerne können Sie eigene Ideen und Wünsche einbringen, bereits einen (biblischen) Trauspruch aussuchen oder Lieder, die gesungen oder angehört werden sollen. Vielleicht wollen auch Trauzeugen oder Verwandte den Gottesdienst mitgestalten.

Wer kann sich evangelisch trauen lassen?

Mindestens einer der Brautleute muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Geschiedene können auch eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie erneut geheiratet haben. Auch mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen der anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt. Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde ist grundsätzlich gebührenfrei. Wenn Sie an diesem besonderen Tag die Kirchengemeinde Schönbrunn jedoch durch eine Spende, selbstverständlich auch zweckbestimmt, unterstützen möchten, freuen wir uns sehr.
 

Bescheinigungen

Übrigens: Sie selbst brauchen eine Bescheinigung, um einer anderen Kirchengemeinde Ihre Kirchenmitgliedschaft zu dokumentieren (z.B. Traudimissiorale)? Bitte wenden Sie sich an unser Gemeindebüro - gerne erstellen wir Ihnen die benötigten Unterlagen.
Mehr Informationen und Details zum Ablauf einer evangelischen Trauung finden Sie in unserer Traubroschüre: 
 
 

Ehejubiläum

Ein Ehejubiläum ist ein schöner Anlass für einen Gottesdienst. Sie feiern damit Ihren gemeinsamen Lebensweg und die Begleitung dieses Weges durch Gott - in guten wie in schweren Zeiten. Über viele Jahre haben Sie sich gegenseitig angenommen, haben sich auf den gemeinsamen Weg gemacht und sind Ihrem gegenseitigen Versprechen treu geblieben. Diese Zeit ist ein Geschenk!
Ein Gottesdienst zu Ihrem persönlichen Jubiläum kann sowohl in der Kirche mit einem Festgottesdienst oder zu Hause in kleinem Rahmen stattfinden. Melden Sie sich, wenn Sie dieses schöne Ereignis vor sich haben. Gerne besprechen wir die weiteren Fragen persönlich mit Ihnen, damit es für Sie ein besonderer Tag wird.
Ab diesem Jahr bieten wir einmal jährlich einen Ehejubiläumsgottesdienst an. Am Sonntag, den 18. Oktober 2026, um 10 Uhr feiern wir in der Kirche Schönbrunn einen Gottesdienst mit allen Ehepaaren, die ihr Jubiläum festlich begehen wollen.